Die Vorgaben nach der Verwaltungsvorschrift
Die Anforderungen ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums (Befehl Nr. 773 vom 16.11.2020, Absatz 36). Das Foto ist 35x45 mm groß. Der Hintergrund ist weiß und frei von Streifen, Flecken, Gegenständen und Schatten. Der Abstand vom Scheitel bis zum Kinn darf höchstens 80 Prozent der Bildhöhe betragen, über dem Kopf bleibt ein freier Rand von 5 mm (mit einer Toleranz von 1 mm). Das Foto kann schwarz-weiß oder in Farbe sein. Es werden zwei Fotos verlangt.
Brille und Kopfbedeckung
Eine Brille ist erlaubt. Wer ständig eine Brille trägt, muss sogar mit ihr fotografiert werden, wobei die Gläser nicht getönt sein dürfen und der Rahmen die Augen nicht bedecken darf. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig, das Gesicht muss dabei vollständig sichtbar bleiben. Eine offizielle Mindest-Kopfhöhe wird nicht genannt.
Das Foto zu Hause mit dem Smartphone aufnehmen
- Wählen Sie eine glatte weiße Wand ohne Muster, Gegenstände oder Schatten.
- Sorgen Sie für weiches Tageslicht, das gleichmäßig von vorn kommt.
- Lassen Sie sich aus rund einem Meter Abstand auf Augenhöhe fotografieren.
- Blicken Sie gerade in die Kamera und halten Sie den Kopf aufrecht.
- Tragen Sie die Brille, wenn Sie sie immer tragen, und achten Sie auf Reflexe.
- Laden Sie das Bild bei IDPhotoly hoch. Die Software schneidet auf 35x45 mm zu, lässt oben etwa 5 mm Rand und ersetzt den Hintergrund.
Der freie Rand über dem Kopf
Die Vorschrift fordert über dem Kopf einen freien Rand von etwa 5 mm. Das ist bei Selbstporträts oft der Knackpunkt, weil man sich gern zu nah an die Kamera setzt. Beim Zuschnitt achtet IDPhotoly auf diesen Rand, trotzdem sollten Sie das fertige Foto in der Vorschau mit den Maßhilfslinien kontrollieren. Ihre Frisur zählt mit, der Scheitel wird also inklusive Haar gemessen.
Häufige Ablehnungsgründe
- Der Kopf ist zu groß und füllt mehr als 80 Prozent der Bildhöhe.
- Über dem Kopf fehlt der freie Rand.
- Der Hintergrund ist nicht rein weiß oder hat Schatten.
- Die Brillengläser sind getönt, oder der Rahmen verdeckt die Augen.
- Das Foto wurde bearbeitet oder zeigt eine andere Person.
Drucken und einreichen
Das Foto wird gedruckt eingereicht. Drucken Sie unseren Druckbogen im Format 4x6 Zoll (10x15 cm) in einem Fotokiosk oder Fotolabor in 100 Prozent der Größe aus. Messen Sie das Foto mit dem Lineal nach und schneiden Sie es entlang der Hilfslinien aus. Bei Bedarf drucken Sie mehrere Exemplare, damit Ihnen zwei saubere Fotos zur Verfügung stehen.
Wir sind nicht mit dem Innenministerium verbunden. Lehnt eine Stelle das mit uns erstellte Foto ab, erstatten wir den Betrag nach unseren Bedingungen.